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Zivildienstgesetz‑Novelle: Zuständigkeit & finanzielle Leistungen neu geregelt
Ministerialentwurf vom 25.01.2022

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Zivildienstgesetz, damit finanzielle Leistungen wie Familien‑ und Wohnkostenbeihilfe künftig vom Bundesministerium für Landesverteidigung verwaltet werden und nicht mehr vom Heerespersonalamt. Zusätzlich wird in Härtefällen § 56 HGG angewendet und bei Widerruf von Zivildiensterklärungen Rückzahlungen geregelt.
Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus1/26/2022XXVII
Zivildienst

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Zivildienstgesetz, damit finanzielle Leistungen wie Familien‑ und Wohnkostenbeihilfe künftig vom Bundesministerium für Landesverteidigung verwaltet werden und nicht mehr vom Heerespersonalamt. Zusätzlich wird in Härtefällen § 56 HGG angewendet und bei Widerruf von Zivildiensterklärungen Rückzahlungen geregelt.

Schwerpunkte

  • In besonders schweren Fällen kann § 56 des Heeresgebührengesetzes 2001 angewendet werden, um den Zivildienstleistenden finanziell zu entlasten.
  • Wird eine Zivildiensterklärung widerrufen, muss der Zivildienstleistende zu Unrecht erhaltene Bezüge an den Bundesminister für Landesverteidigung zurückzahlen.
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Köstinger Elisabeth

ÖVP


2 - Kärnten



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