<!--[-->Umsetzung des EU‑Capital‑Markets‑Recovery‑Pakets in österreichisches Börsen‑ und Wertpapierrecht<!--]-->
Umsetzung des EU‑Capital‑Markets‑Recovery‑Pakets in österreichisches Börsen‑ und Wertpapierrecht
Ministerialentwurf vom 25.01.2022

Zusammenfassung

Der Entwurf überträgt EU‑Regeln zur Marktstabilität, Informationspflichten und Produktüberwachung in das österreichische Börse‑, Wertpapier‑ und Kapitalmarktgesetz. Er führt Positionslimits für kritische Warenderivate ein, lockert Berichtspflichten für professionelle Kunden und schafft Ausnahmen (z. B. Make‑Whole‑Klausel). Das Inkrafttreten ist für den 28. Februar 2022 vorgesehen.
Bundesministerium für Finanzen1/26/2022XXVII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Der Entwurf überträgt EU‑Regeln zur Marktstabilität, Informationspflichten und Produktüberwachung in das österreichische Börse‑, Wertpapier‑ und Kapitalmarktgesetz. Er führt Positionslimits für kritische Warenderivate ein, lockert Berichtspflichten für professionelle Kunden und schafft Ausnahmen (z. B. Make‑Whole‑Klausel). Das Inkrafttreten ist für den 28. Februar 2022 vorgesehen.

Schwerpunkte

  • Die FMA legt Positionslimits für kritische und signifikante Warenderivate fest, die bei durchschnittlich mindestens 300 000 handelbaren Einheiten pro Jahr gelten.
  • Ausnahmen von den Positionslimits gelten für nicht‑finanzielle Stellen, überwiegend kommerzielle Gruppen und Transaktionen, die Liquidität an Handelsplätzen sichern.
Image of politician Brunner Magnus, Dr., LL.M. © Andy Wenzel/BKA

Brunner Magnus, Dr., LL.M. - 53

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