Umsetzung des EU‑Capital‑Markets‑Recovery‑Pakets in österreichisches Börsen‑ und Wertpapierrecht
Ministerialentwurf vom 25.01.2022Zusammenfassung
Der Entwurf überträgt EU‑Regeln zur Marktstabilität, Informationspflichten und Produktüberwachung in das österreichische Börse‑, Wertpapier‑ und Kapitalmarktgesetz. Er führt Positionslimits für kritische Warenderivate ein, lockert Berichtspflichten für professionelle Kunden und schafft Ausnahmen (z. B. Make‑Whole‑Klausel). Das Inkrafttreten ist für den 28. Februar 2022 vorgesehen.Bundesministerium für Finanzen1/26/2022XXVII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Der Entwurf überträgt EU‑Regeln zur Marktstabilität, Informationspflichten und Produktüberwachung in das österreichische Börse‑, Wertpapier‑ und Kapitalmarktgesetz. Er führt Positionslimits für kritische Warenderivate ein, lockert Berichtspflichten für professionelle Kunden und schafft Ausnahmen (z. B. Make‑Whole‑Klausel). Das Inkrafttreten ist für den 28. Februar 2022 vorgesehen.Schwerpunkte
- Die FMA legt Positionslimits für kritische und signifikante Warenderivate fest, die bei durchschnittlich mindestens 300 000 handelbaren Einheiten pro Jahr gelten.
- Ausnahmen von den Positionslimits gelten für nicht‑finanzielle Stellen, überwiegend kommerzielle Gruppen und Transaktionen, die Liquidität an Handelsplätzen sichern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.