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Klima‑angepasste Bewertung von land‑ und forstwirtschaftlichen Flächen
Ministerialentwurf vom 02.02.2022

Zusammenfassung

Der Entwurf passt drei wichtige Gesetze an, um bei der Bewertung von land‑ und forstwirtschaftlichen Flächen Klimadaten zu berücksichtigen, die Hauptfeststellung zu automatisieren und die Ergebnisse digital zu veröffentlichen.
Bundesministerium für Finanzen2/3/2022XXVII
Steuerwesen

Zusammenfassung

Der Entwurf passt drei wichtige Gesetze an, um bei der Bewertung von land‑ und forstwirtschaftlichen Flächen Klimadaten zu berücksichtigen, die Hauptfeststellung zu automatisieren und die Ergebnisse digital zu veröffentlichen.

Schwerpunkte

  • Die Hauptfeststellung zum 1. Jänner 2023 wird ausschließlich nach dem Temperatur‑/Niederschlags‑Index und einer Neubewertung der Betriebsgröße durchgeführt.
  • Ab dem 1. Jänner 2032 wird das bisherige Verfahren durch eine rollierende Bewertung ersetzt, wenn sich die durchschnittlichen Ertragsbedingungen der letzten fünf Jahre wesentlich geändert haben.
Image of politician Brunner Magnus, Dr., LL.M. © Andy Wenzel/BKA

Brunner Magnus, Dr., LL.M. - 53

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