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Novelle zum Versicherungsvertragsgesetz – Klarstellung des Rücktrittsrechts
Ministerialentwurf vom 07.02.2022

Zusammenfassung

Die Novelle des Versicherungsvertragsgesetzes präzisiert das Rücktrittsrecht: Fehlerhafte Rücktrittsbelehrungen gelten wie fehlende, und bei einem Rücktritt nach § 5c entfällt die reguläre Erstattung des Rückkaufswerts. Die Änderungen treten am 1. Jänner 2022 in Kraft.
Bundesministerium für Justiz2/8/2022XXVII
Versicherungswesen

Zusammenfassung

Die Novelle des Versicherungsvertragsgesetzes präzisiert das Rücktrittsrecht: Fehlerhafte Rücktrittsbelehrungen gelten wie fehlende, und bei einem Rücktritt nach § 5c entfällt die reguläre Erstattung des Rückkaufswerts. Die Änderungen treten am 1. Jänner 2022 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Text ergänzt § 5c Abs. 3 um einen Satz, der festlegt, dass eine gravierend fehlerhafte Rücktrittsbelehrung wie das Fehlen einer Belehrung behandelt wird.
  • In § 5c Abs. 5 wird eingefügt, dass der letzte Satz von § 5c Abs. 3 anzuwenden ist.
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