<!--[-->Umsetzung der EU‑PEPP‑Verordnung und Stärkung der FMA‑Aufsicht<!--]-->
Umsetzung der EU‑PEPP‑Verordnung und Stärkung der FMA‑Aufsicht
Ministerialentwurf vom 06.03.2022

Zusammenfassung

Das PEPP‑Vollzugsgesetz macht die EU‑Verordnung über paneuropäische private Pensionsprodukte in Österreich wirksam und legt die FMA als zentrale Aufsichtsbehörde fest. Es führt neue Informations‑ und Meldepflichten ein und sieht hohe Geldstrafen für Verstöße vor.
Bundesministerium für Finanzen3/7/2022XXVII
Versicherungswesen
Altersversorgungssystem

Zusammenfassung

Das PEPP‑Vollzugsgesetz macht die EU‑Verordnung über paneuropäische private Pensionsprodukte in Österreich wirksam und legt die FMA als zentrale Aufsichtsbehörde fest. Es führt neue Informations‑ und Meldepflichten ein und sieht hohe Geldstrafen für Verstöße vor.

Schwerpunkte

  • Das Gesetz schafft die rechtliche Grundlage, damit die EU‑Verordnung über PEPP in Österreich wirksam wird.
  • Die FMA wird als zentrale Aufsichtsbehörde für alle PEPP‑Anbieter und -Vertreiber festgelegt.
Image of politician Brunner Magnus, Dr., LL.M. © Andy Wenzel/BKA

Brunner Magnus, Dr., LL.M. - 53

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