Zusammenfassung
Das PEPP‑Vollzugsgesetz macht die EU‑Verordnung über paneuropäische private Pensionsprodukte in Österreich wirksam und legt die FMA als zentrale Aufsichtsbehörde fest. Es führt neue Informations‑ und Meldepflichten ein und sieht hohe Geldstrafen für Verstöße vor.Bundesministerium für Finanzen3/7/2022XXVII
Versicherungswesen
Altersversorgungssystem
Zusammenfassung
Das PEPP‑Vollzugsgesetz macht die EU‑Verordnung über paneuropäische private Pensionsprodukte in Österreich wirksam und legt die FMA als zentrale Aufsichtsbehörde fest. Es führt neue Informations‑ und Meldepflichten ein und sieht hohe Geldstrafen für Verstöße vor.Schwerpunkte
- Das Gesetz schafft die rechtliche Grundlage, damit die EU‑Verordnung über PEPP in Österreich wirksam wird.
- Die FMA wird als zentrale Aufsichtsbehörde für alle PEPP‑Anbieter und -Vertreiber festgelegt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.