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Einbindung von Nachhaltigkeitsfaktoren ins Wertpapieraufsichtsgesetz 2018
Ministerialentwurf vom 04.04.2022

Zusammenfassung

Der Entwurf ergänzt das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 um Nachhaltigkeitsfaktoren, fordert mehr Transparenz und Zielmarkt‑Analysen bei Finanzprodukten und setzt EU‑Richtlinien um. Das Inkrafttreten ist für den 22. November 2022 geplant.
Bundesministerium für Finanzen4/5/2022XXVII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Der Entwurf ergänzt das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 um Nachhaltigkeitsfaktoren, fordert mehr Transparenz und Zielmarkt‑Analysen bei Finanzprodukten und setzt EU‑Richtlinien um. Das Inkrafttreten ist für den 22. November 2022 geplant.

Schwerpunkte

  • Der Begriff "Nachhaltigkeitsfaktoren" wird definiert und verweist auf die EU‑Verordnung 2019/2088.
  • Konzepteur*innen müssen bei der Zielmarkt‑Bestimmung die Bedürfnisse, Merkmale, Ziele und etwaige Nachhaltigkeitsziele der Kund*innen berücksichtigen.
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