Änderung des Übernahmegesetzes & GGG – EU‑Anpassung, Creeping‑in‑Regelungen & neue Rekursinstanz
Ministerialentwurf vom 04.04.2022Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Übernahmegesetz, um das EU‑Recht zu erfüllen, und führt neue Schwellenwerte sowie Meldungs- und Angebotspflichten für "Creeping‑in" ein. Er verlegt die Rekursbefugnis von dem Obersten Gerichtshof zum Oberlandesgericht Wien und passt die Gerichtsgebühren an.Bundesministerium für Justiz4/5/2022XXVII
Finanzwesen
Steuerwesen
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Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Übernahmegesetz, um das EU‑Recht zu erfüllen, und führt neue Schwellenwerte sowie Meldungs- und Angebotspflichten für "Creeping‑in" ein. Er verlegt die Rekursbefugnis von dem Obersten Gerichtshof zum Oberlandesgericht Wien und passt die Gerichtsgebühren an.Schwerpunkte
- Ein neuer Schwellenwert von mindestens drei % zusätzlicher Stimmrechte innerhalb eines Kalenderjahres löst eine sofortige Meldung an die Übernahmekommission und ein Angebot für alle Beteiligungspapiere innerhalb von 20 Börsetagen aus.
- Die Vorschrift wird dahingehend ergänzt, dass die Mitwirkung am Hinzuerwerb ebenfalls als Teil der kontrollierenden Beteiligung gilt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.