<!--[-->Änderung des Übernahmegesetzes & GGG – EU‑Anpassung, Creeping‑in‑Regelungen & neue Rekursinstanz<!--]-->
Änderung des Übernahmegesetzes & GGG – EU‑Anpassung, Creeping‑in‑Regelungen & neue Rekursinstanz
Ministerialentwurf vom 04.04.2022

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Übernahmegesetz, um das EU‑Recht zu erfüllen, und führt neue Schwellenwerte sowie Meldungs- und Angebots­pflichten für "Creeping‑in" ein. Er verlegt die Rekursbefugnis von dem Obersten Gerichtshof zum Oberlandesgericht Wien und passt die Gerichtsgebühren an.
Bundesministerium für Justiz4/5/2022XXVII
Finanzwesen
Steuerwesen
Gerichtswesen

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Übernahmegesetz, um das EU‑Recht zu erfüllen, und führt neue Schwellenwerte sowie Meldungs- und Angebots­pflichten für "Creeping‑in" ein. Er verlegt die Rekursbefugnis von dem Obersten Gerichtshof zum Oberlandesgericht Wien und passt die Gerichtsgebühren an.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Schwellenwert von mindestens drei % zusätzlicher Stimmrechte innerhalb eines Kalenderjahres löst eine sofortige Meldung an die Übernahmekommission und ein Angebot für alle Beteiligungspapiere innerhalb von 20 Börsetagen aus.
  • Die Vorschrift wird dahingehend ergänzt, dass die Mitwirkung am Hinzuerwerb ebenfalls als Teil der kontrollierenden Beteiligung gilt.
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Zadić Alma, Dr., LL.M. - 41

GRÜNE

Abgeordnete zum Nationalrat

9 - Wien


Justiz, Verfassung, Demokratie, Korruptionsbekämpfung und Konsument:innenschutz


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