EU‑konforme Anpassungen der Gesundheits‑Berufsgesetze und Einführung eines partiellen Zugangs
Ministerialentwurf vom 16.04.2020Zusammenfassung
Der Entwurf passt fünf Gesundheitsgesetze an EU‑Richtlinien an: Er korrigiert Verweise, streicht unnötige Dokumentationspflichten und führt für Kardiotechniker und Sanitäter einen neuen „partiellen Zugang“ ein.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz4/17/2020XXVII
Gesundheit
Arbeitsrecht
Europäische Union
internationales Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Der Entwurf passt fünf Gesundheitsgesetze an EU‑Richtlinien an: Er korrigiert Verweise, streicht unnötige Dokumentationspflichten und führt für Kardiotechniker und Sanitäter einen neuen „partiellen Zugang“ ein.Schwerpunkte
- Der Entwurf korrigiert im Ärztegesetz den Verweis in § 5a und streicht die Pflicht, Urkunden im Original oder in beglaubigter Abschrift vorzulegen.
- Im Musiktherapiegesetz wird das bisher vorgeschriebene Formblatt abgeschafft und die Nummerierung der Ziffern neu geordnet.
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