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Erweiterung schulautonomer Lehrplangestaltung und Einführung eines Kurs‑/Modulsystems
Ministerialentwurf vom 07.04.2022

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das Schulrecht, indem er Wahlpflichtgegenstände als alternative Pflichtgegenstände einführt, ein Kurs‑ bzw. Modulsystem ermöglicht und den Schulen mehr Entscheidungsfreiheit über die semestrierte oder ganzjährige Oberstufe gibt.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung4/8/2022XXVII
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das Schulrecht, indem er Wahlpflichtgegenstände als alternative Pflichtgegenstände einführt, ein Kurs‑ bzw. Modulsystem ermöglicht und den Schulen mehr Entscheidungsfreiheit über die semestrierte oder ganzjährige Oberstufe gibt.

Schwerpunkte

  • Der Gesetzesentwurf erweitert die schulautonome Gestaltung von Lehrplänen, indem Wahlpflichtgegenstände als alternative Pflichtgegenstände eingeführt werden.
  • Schulen können ab der 10. Schulstufe Schülergruppen für Wahlpflichtgegenstände bilden, die klassen‑, schulstufen‑ oder schulübergreifend organisiert werden dürfen.
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Polaschek Martin, Dr.

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