Erweiterung des Sicherheitsmanagements für Bundesstraßen und Tunnel
Ministerialentwurf vom 24.04.2022Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Bundesstraßengesetz und das Straßentunnel‑Sicherheitsgesetz, um die EU‑Richtlinie 2019/1936 umzusetzen. Er führt ein netzweites Sicherheitsbewertungsverfahren, differenzierte jährliche und gezielte Prüfungen sowie eine gemeinsame Tunnel‑Überprüfung ein und stärkt den Schutz ungeschützter Verkehrsteilnehmer.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie4/25/2022XXVII
Straßenverkehr
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Bundesstraßengesetz und das Straßentunnel‑Sicherheitsgesetz, um die EU‑Richtlinie 2019/1936 umzusetzen. Er führt ein netzweites Sicherheitsbewertungsverfahren, differenzierte jährliche und gezielte Prüfungen sowie eine gemeinsame Tunnel‑Überprüfung ein und stärkt den Schutz ungeschützter Verkehrsteilnehmer.Schwerpunkte
- Ein neues netzweites Sicherheitsbewertungsverfahren wird eingeführt; es bewertet das Unfallrisiko und ordnet Straßenabschnitte in mindestens drei Risikokategorien ein.
- Jährliche einfache Sicherheitsüberprüfungen und alle zehn Jahre gezielte Überprüfungen (bei Neubauten innerhalb von drei Jahren nach Freigabe) werden verpflichtend eingeführt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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