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Neuregelung der Studienbeihilfe und ihrer Berechnungsgrundlagen
Ministerialentwurf vom 26.04.2022

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Studienförderungsgesetz: Er legt neue Grund‑ und Erhöhungsbeträge für die Studienbeihilfe fest, präzisiert die Berechnung des Einkommens von Eltern und Ehepartnern und erweitert die Anspruchsgruppen. Außerdem werden Fristen für Anträge und Nachweise neu geregelt und Übergangsbestimmungen definiert.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung4/27/2022XXVII
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Studienförderungsgesetz: Er legt neue Grund‑ und Erhöhungsbeträge für die Studienbeihilfe fest, präzisiert die Berechnung des Einkommens von Eltern und Ehepartnern und erweitert die Anspruchsgruppen. Außerdem werden Fristen für Anträge und Nachweise neu geregelt und Übergangsbestimmungen definiert.

Schwerpunkte

  • Der Grundbetrag der Studienbeihilfe wird auf 335 Euro pro Monat festgesetzt; zusätzlich gibt es verschiedene Erhöhungsbeträge, zum Beispiel für Vollwaisen, Eltern mit Kind oder Studierende über 24 Jahre.
  • Für Studierende, die sich seit mindestens vier Jahren vollständig selbst unterhalten haben (Selbsterhalter), gibt es eine höhere Höchstbeihilfe von 715 Euro pro Monat.
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Polaschek Martin, Dr.

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