Erleichterungen für qualifizierte Drittstaatskräfte & neue Servicestelle
Ministerialentwurf vom 27.04.2022Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert mehrere Einwanderungs‑ und Arbeitsmarktgesetze, führt neue Kategorien von ausländischen Fachkräften (Projekt‑, Schlüssel‑ und Stammmitarbeiter) ein, senkt Lohnschwellen, beschleunigt das Antragsverfahren für Rot‑Weiß‑Rot‑Karten, Blaue Karten EU und Künstler, und richtet eine zentrale Servicestelle (ABA – Work in Austria) ein.Bundesministerium für Arbeit4/28/2022XXVII
öffentliche Sicherheit
ausländischer Staatsangehöriger
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert mehrere Einwanderungs‑ und Arbeitsmarktgesetze, führt neue Kategorien von ausländischen Fachkräften (Projekt‑, Schlüssel‑ und Stammmitarbeiter) ein, senkt Lohnschwellen, beschleunigt das Antragsverfahren für Rot‑Weiß‑Rot‑Karten, Blaue Karten EU und Künstler, und richtet eine zentrale Servicestelle (ABA – Work in Austria) ein.Schwerpunkte
- Der Entwurf führt § 4a ein, der Projektmitarbeiter – Ausländer, die höchstens sechs Monate im Rahmen eines Projekts beschäftigt werden – eine gesonderte Beschäftigungsbewilligung ermöglicht, wenn die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Die Formulierung in § 5 Abs. 6a wird von „Kalenderjahren 2017 bis 2021“ zu „vorangegangenen fünf Kalenderjahren“ geändert, wodurch die Berechnungsbasis für Saisonarbeitskräfte erweitert wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.