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33. StVO‑Novelle – Förderung von Rad‑ und Fußverkehr, neue Sicherheitsregeln
Ministerialentwurf vom 28.04.2022

Zusammenfassung

Die Novelle stärkt den Rad‑ und Fußverkehr, erlaubt Fahrrädern das Befahren von Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung und führt neue Abstand‑ und Überholregeln ein; gleichzeitig erhalten Sicherheits‑ und Strafvollzugsfahrzeuge Ausnahmen von vielen Beschränkungen.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie4/29/2022XXVII
Straßenverkehr

Zusammenfassung

Die Novelle stärkt den Rad‑ und Fußverkehr, erlaubt Fahrrädern das Befahren von Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung und führt neue Abstand‑ und Überholregeln ein; gleichzeitig erhalten Sicherheits‑ und Strafvollzugsfahrzeuge Ausnahmen von vielen Beschränkungen.

Schwerpunkte

  • Einbahnstraßen dürfen für Radfahrer gegen die Einbahn‑Richtung freigegeben werden, wenn die Fahrbahn breiter als 4 m ist, die Höchstgeschwindigkeit ≤ 30 km/h beträgt und keine Sicherheitsbedenken bestehen.
  • Beim Überholen von Radfahrern muss im Ortsgebiet ein seitlicher Abstand von mindestens 1,5 m (außer bei ≤ 30 km/h) und außerhalb des Ortsgebiets mindestens 2 m eingehalten werden.
Image of politician Gewessler Leonore, BA © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Gewessler Leonore, BA - 48

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