33. StVO‑Novelle – Förderung von Rad‑ und Fußverkehr, neue Sicherheitsregeln
Ministerialentwurf vom 28.04.2022Zusammenfassung
Die Novelle stärkt den Rad‑ und Fußverkehr, erlaubt Fahrrädern das Befahren von Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung und führt neue Abstand‑ und Überholregeln ein; gleichzeitig erhalten Sicherheits‑ und Strafvollzugsfahrzeuge Ausnahmen von vielen Beschränkungen.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie4/29/2022XXVII
Straßenverkehr
Zusammenfassung
Die Novelle stärkt den Rad‑ und Fußverkehr, erlaubt Fahrrädern das Befahren von Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung und führt neue Abstand‑ und Überholregeln ein; gleichzeitig erhalten Sicherheits‑ und Strafvollzugsfahrzeuge Ausnahmen von vielen Beschränkungen.Schwerpunkte
- Einbahnstraßen dürfen für Radfahrer gegen die Einbahn‑Richtung freigegeben werden, wenn die Fahrbahn breiter als 4 m ist, die Höchstgeschwindigkeit ≤ 30 km/h beträgt und keine Sicherheitsbedenken bestehen.
- Beim Überholen von Radfahrern muss im Ortsgebiet ein seitlicher Abstand von mindestens 1,5 m (außer bei ≤ 30 km/h) und außerhalb des Ortsgebiets mindestens 2 m eingehalten werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.