Einmaliger Bundes‑Zweckzuschuss von 500 Mio. € für Investitionen der Länder (2022)
Ministerialentwurf vom 03.05.2022Zusammenfassung
Der Bund überweist 2022 einmalig 500 Mio. € als Zweckzuschuss an die Länder, um Investitionen in Klimaschutz, Digitalisierung, soziale Infrastruktur und klimaschonenden Verkehr zu unterstützen. Die Länder können das Geld auch an Gemeinden weitergeben und müssen bis Ende 2024 darüber Bericht erstatten.Bundesministerium für Finanzen5/4/2022XXVII
Gliedstaat
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Zusammenfassung
Der Bund überweist 2022 einmalig 500 Mio. € als Zweckzuschuss an die Länder, um Investitionen in Klimaschutz, Digitalisierung, soziale Infrastruktur und klimaschonenden Verkehr zu unterstützen. Die Länder können das Geld auch an Gemeinden weitergeben und müssen bis Ende 2024 darüber Bericht erstatten.Schwerpunkte
- Der Bund stellt den Ländern im Jahr 2022 einen einmaligen Zweckzuschuss von 500 Millionen Euro bereit.
- Der Zuschuss darf für Investitionen in den Bereichen grüner Wandel, digitaler Wandel, Wirtschaft, Soziales, Gesundheit, Pflege, Bildung (mit Fokus auf Kinderbetreuung) und für klimaschonende Verkehrsinfrastruktur verwendet werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.