EU‑JZG‑Änderungsgesetz 2019 – Neuerungen für Auslieferung, internationale Justiz‑Kooperation und Marktmanipulation
Ministerialentwurf vom 07.11.2019Zusammenfassung
Das Gesetz modernisiert die justizielle Zusammenarbeit, führt das Island‑Norwegen‑Übergabegesetz ein und ändert u. a. das EU‑JZG, ARHG, IStGH‑ZG, IG‑ZG sowie das Börsegesetz.Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz11/8/2019XXVII
Strafrecht
Zusammenfassung
Das Gesetz modernisiert die justizielle Zusammenarbeit, führt das Island‑Norwegen‑Übergabegesetz ein und ändert u. a. das EU‑JZG, ARHG, IStGH‑ZG, IG‑ZG sowie das Börsegesetz.Schwerpunkte
- Der Antrag führt ein neues Bundesgesetz – das Island‑Norwegen‑Übergabegesetz (INÜG) – ein, das die Auslieferung und Durchlieferung zwischen Österreich, Island und Norwegen regelt.
- Im EU‑JZG wird ein Nachtrags‑Übergabeverfahren (§ 27a) eingeführt, das die Möglichkeit schafft, nach einer bereits bewilligten Übergabe weitere Verfolgungen oder Übertragungen zu beantragen; zudem werden zahlreiche Paragraphen neu strukturiert und Eurojust‑Definitionen präzisiert.
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