Gesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (2022)
Ministerialentwurf vom 18.05.2022Zusammenfassung
Das IFI‑Beitragsgesetz 2022 verpflichtet Österreich, zwischen 2022 und 2033 insgesamt rund 506 Mio. € an die Internationale Entwicklungsorganisation (IDA) und den Globalen Umweltfazilität‑Treuhandfonds (GEF) zu zahlen, sowie kleinere Beiträge für Schuldenerleichterungen zu leisten.Bundesministerium für Finanzen5/19/2022XXVII
Finanzwesen
Politik der Zusammenarbeit
Zusammenfassung
Das IFI‑Beitragsgesetz 2022 verpflichtet Österreich, zwischen 2022 und 2033 insgesamt rund 506 Mio. € an die Internationale Entwicklungsorganisation (IDA) und den Globalen Umweltfazilität‑Treuhandfonds (GEF) zu zahlen, sowie kleinere Beiträge für Schuldenerleichterungen zu leisten.Schwerpunkte
- Österreich zahlt 433,16 Mio. € für die 20. Wiederauffüllung der IDA, aufgeteilt in drei Raten von je 144,4 Mio. € (2023‑2025).
- Österreich zahlt 58,76 Mio. € für die 8. Wiederauffüllung des GEF‑Treuhandfonds, verteilt auf vier Raten von je 14,69 Mio. € (2022‑2025).
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