<!--[-->Novelle zum Bundespflegegeldgesetz – höhere Zuschläge, Bonus für Angehörige und erweiterte Antragsfristen<!--]-->
Novelle zum Bundespflegegeldgesetz – höhere Zuschläge, Bonus für Angehörige und erweiterte Antragsfristen
Ministerialentwurf vom 30.05.2022

Zusammenfassung

Das Pflegegeldgesetz wird geändert: Der Erschwerniszuschlag für demenzbetroffene steigt, € 60 Familienbeihilfe entfallen, ein jährlicher Angehörigenbonus von 1.500 € wird eingeführt und die Antragsfrist für Pflegekarenzgeld wird auf bis zu zwei Monate ausgedehnt.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz5/31/2022XXVII
Krankenpflege
Betreuung von Pflegebedürftigen

Zusammenfassung

Das Pflegegeldgesetz wird geändert: Der Erschwerniszuschlag für demenzbetroffene steigt, € 60 Familienbeihilfe entfallen, ein jährlicher Angehörigenbonus von 1.500 € wird eingeführt und die Antragsfrist für Pflegekarenzgeld wird auf bis zu zwei Monate ausgedehnt.

Schwerpunkte

  • Der Erschwerniszuschlag für Menschen mit demenziellen Beeinträchtigungen wird von 25 auf 45 Stunden pro Monat erhöht.
  • Der Betrag von 60 € aus der erhöhten Familienbeihilfe wird künftig nicht mehr auf das Pflegegeld angerechnet.
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Rauch Johannes

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