Novelle zum Bundespflegegeldgesetz – höhere Zuschläge, Bonus für Angehörige und erweiterte Antragsfristen
Ministerialentwurf vom 30.05.2022Zusammenfassung
Das Pflegegeldgesetz wird geändert: Der Erschwerniszuschlag für demenzbetroffene steigt, € 60 Familienbeihilfe entfallen, ein jährlicher Angehörigenbonus von 1.500 € wird eingeführt und die Antragsfrist für Pflegekarenzgeld wird auf bis zu zwei Monate ausgedehnt.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz5/31/2022XXVII
Krankenpflege
Betreuung von Pflegebedürftigen
Zusammenfassung
Das Pflegegeldgesetz wird geändert: Der Erschwerniszuschlag für demenzbetroffene steigt, € 60 Familienbeihilfe entfallen, ein jährlicher Angehörigenbonus von 1.500 € wird eingeführt und die Antragsfrist für Pflegekarenzgeld wird auf bis zu zwei Monate ausgedehnt.Schwerpunkte
- Der Erschwerniszuschlag für Menschen mit demenziellen Beeinträchtigungen wird von 25 auf 45 Stunden pro Monat erhöht.
- Der Betrag von 60 € aus der erhöhten Familienbeihilfe wird künftig nicht mehr auf das Pflegegeld angerechnet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.