<!--[-->Pflegeausbildungs‑Zweckzuschussgesetz (2022‑2025)<!--]-->
Pflegeausbildungs‑Zweckzuschussgesetz (2022‑2025)
Ministerialentwurf vom 30.05.2022

Zusammenfassung

Das Gesetz schafft einen Fördertopf von 225 Millionen Euro, um über monatliche Zuschüsse von 600 Euro die Ausbildung von Pflegeberufen attraktiver zu machen und so dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz5/31/2022XXVII
Einkommen
Gliedstaat
Krankenpflege
Betreuung von Pflegebedürftigen
Verwaltung und Entlohnung des Personals

Zusammenfassung

Das Gesetz schafft einen Fördertopf von 225 Millionen Euro, um über monatliche Zuschüsse von 600 Euro die Ausbildung von Pflegeberufen attraktiver zu machen und so dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Schwerpunkte

  • Der Zweck des Gesetzes ist, die Ausbildung von Pflegeberufen attraktiver zu machen, um dem erwarteten Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
  • Der Bund stellt den Ländern insgesamt 225 Millionen Euro für die Jahre 2022‑2025 bereit; die jährlichen Teilbeträge betragen 50 Mio. €, 75 Mio. €, 75 Mio. € und 25 Mio. €.
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Rauch Johannes

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