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Erneuerbare‑Wärme‑Gesetz – Ausstieg aus fossilen Heizungen
Ministerialentwurf vom 13.06.2022

Zusammenfassung

Das Erneuerbare‑Wärme‑Gesetz verbietet ab 2023 neue fossil betriebene Heizungen, legt Stilllegungsfristen bis 2035/2040 für bestehende Anlagen fest und führt ein Erneuerbarengebot sowie ein altersbezogenes Stilllegungsgebot ein.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie6/14/2022XXVII
Umwelt
Energie

Zusammenfassung

Das Erneuerbare‑Wärme‑Gesetz verbietet ab 2023 neue fossil betriebene Heizungen, legt Stilllegungsfristen bis 2035/2040 für bestehende Anlagen fest und führt ein Erneuerbarengebot sowie ein altersbezogenes Stilllegungsgebot ein.

Schwerpunkte

  • Ab dem 1. Jänner 2023 dürfen in Neubauten keine Heizungsanlagen mehr mit flüssigen, festen oder gasförmigen fossilen Brennstoffen installiert werden.
  • Bestehende Heizungsanlagen, die mit flüssigen oder festen fossilen Brennstoffen betrieben werden können, müssen bis zum 30. Juni 2035 stillgelegt sein; Anlagen, die mit gasförmigen fossilen Brennstoffen (z. B. Erdgas) betrieben werden können, bis zum 30. Juni 2040.
Image of politician Gewessler Leonore, BA © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Gewessler Leonore, BA - 48

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