Zusammenfassung
Das GesDigG 2022 modernisiert das österreichische Unternehmens‑ und Firmenbuchrecht, indem es elektronische Publikationen, die Nutzung der E‑ID für Anmeldungen und einen automatisierten Datenaustausch über die EU‑Plattform BRIS einführt. Die meisten Änderungen gelten ab 1. Oktober 2022.Bundesministerium für Justiz6/23/2022XXVII
Handel
Industrie
Informatik
Unternehmen und Wettbewerb
Information und Informationsverarbeitung
Zusammenfassung
Das GesDigG 2022 modernisiert das österreichische Unternehmens‑ und Firmenbuchrecht, indem es elektronische Publikationen, die Nutzung der E‑ID für Anmeldungen und einen automatisierten Datenaustausch über die EU‑Plattform BRIS einführt. Die meisten Änderungen gelten ab 1. Oktober 2022.Schwerpunkte
- Eintragungen im Firmenbuch gelten mit Beginn des Tages ihres Vollzugs als bekannt und werden sofort in die Ediktsdatei übernommen; dort müssen sie mindestens einen Monat lang abrufbar bleiben. Zusätzlich gibt es neue Absätze 1a und 1b, die sämtliche vom Firmenbuchgericht vorgenommenen Veröffentlichungen ebenfalls elektronisch bereitstellen.
- Einzelunternehmer können sich über das Online‑Formular mit ihrer E‑ID im Firmenbuch anmelden, ohne dass die Unterschrift notariell beglaubigt werden muss; nur die persönliche Unterschrift muss beigefügt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.