Zusammenfassung
Das Gesetz schafft das Wertpapierfirmengesetz (WPFG) als zentrale Rechtsgrundlage für die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen durch die FMA, definiert Kapital‑ und Risikostandards, erweitert Melde‑ und Transparenzpflichten und passt zahlreiche bestehende Finanzgesetze an EU‑Vorgaben an.Bundesministerium für Finanzen7/1/2022XXVII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Das Gesetz schafft das Wertpapierfirmengesetz (WPFG) als zentrale Rechtsgrundlage für die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen durch die FMA, definiert Kapital‑ und Risikostandards, erweitert Melde‑ und Transparenzpflichten und passt zahlreiche bestehende Finanzgesetze an EU‑Vorgaben an.Schwerpunkte
- Die FMA wird als zentrale Aufsichtsbehörde für Wertpapierfirmen, Investmentholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaften benannt.
- Das Anfangskapital einer Wertpapierfirma wird gestaffelt festgelegt (750 000 €, 75 000 € bzw. 150 000 €) abhängig vom Geschäftsgegenstand und dem Risiko der Tätigkeit.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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