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Wertpapierfirmengesetz – zentrale Aufsicht & EU‑Anpassungen
Ministerialentwurf vom 30.06.2022

Zusammenfassung

Das Gesetz schafft das Wertpapierfirmengesetz (WPFG) als zentrale Rechtsgrundlage für die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen durch die FMA, definiert Kapital‑ und Risikostandards, erweitert Melde‑ und Transparenzpflichten und passt zahlreiche bestehende Finanzgesetze an EU‑Vorgaben an.
Bundesministerium für Finanzen7/1/2022XXVII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Das Gesetz schafft das Wertpapierfirmengesetz (WPFG) als zentrale Rechtsgrundlage für die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen durch die FMA, definiert Kapital‑ und Risikostandards, erweitert Melde‑ und Transparenzpflichten und passt zahlreiche bestehende Finanzgesetze an EU‑Vorgaben an.

Schwerpunkte

  • Die FMA wird als zentrale Aufsichtsbehörde für Wertpapierfirmen, Investmentholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaften benannt.
  • Das Anfangskapital einer Wertpapierfirma wird gestaffelt festgelegt (750 000 €, 75 000 € bzw. 150 000 €) abhängig vom Geschäftsgegenstand und dem Risiko der Tätigkeit.
Image of politician Brunner Magnus, Dr., LL.M. © Andy Wenzel/BKA

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