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Inflationsanpassung im Einkommensteuergesetz – Abschaffung der kalten Progression
Ministerialentwurf vom 14.07.2022

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Einkommensteuergesetz an, indem er die wichtigsten Steuer‑Grenzbeträge und Absetzbeträge jährlich um zwei Drittel der Inflationsrate erhöht. Ziel ist, die kalte Progression zu verhindern und die reale Kaufkraft der Steuerpflichtigen zu schützen.
Bundesministerium für Finanzen7/15/2022XXVII
Steuerwesen
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Einkommensteuergesetz an, indem er die wichtigsten Steuer‑Grenzbeträge und Absetzbeträge jährlich um zwei Drittel der Inflationsrate erhöht. Ziel ist, die kalte Progression zu verhindern und die reale Kaufkraft der Steuerpflichtigen zu schützen.

Schwerpunkte

  • Der Entwurf fügt einen neuen Satz in § 33 Abs. 1 ein, der festlegt, dass Grenzbeträge und wichtige Absetzbeträge künftig an die Inflationsrate angepasst werden.
  • Ein neuer § 33a definiert die Berechnung der Inflationsrate, die Anwendung von zwei Dritteln dieser Rate auf die genannten Beträge und regelt die jährliche Veröffentlichung der angepassten Werte durch das Finanzministerium.
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