Novelle zum UVP‑Gesetz 2000: Klimaschutz‑Fokus & digitale Verfahren
Ministerialentwurf vom 24.07.2022Zusammenfassung
Das Vorhaben ändert das UVP‑Gesetz, ersetzt den Begriff "Nachhaltigkeit und Tourismus" durch "Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie", definiert "Vorhaben der Energiewende", führt digitale Verfahren und einen Umweltrat ein und erweitert die Pflichten für Projektträger.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie7/25/2022XXVII
Umwelt
Zusammenfassung
Das Vorhaben ändert das UVP‑Gesetz, ersetzt den Begriff "Nachhaltigkeit und Tourismus" durch "Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie", definiert "Vorhaben der Energiewende", führt digitale Verfahren und einen Umweltrat ein und erweitert die Pflichten für Projektträger.Schwerpunkte
- Der Begriff "Vorhaben der Energiewende" wird neu definiert und umfasst alle Projekte zur Erzeugung, Speicherung oder Leitung erneuerbarer Energien.
- Für bestimmte Vorhaben (z. B. Z 18 lit. f, 19 lit. d etc.) wird die Prüfung auf Auswirkungen auf Fläche und Boden beschränkt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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