Buchpreisbindungsgesetz 2023 – Mindestpreise für Bücher, E‑Books und Musikalien
Ministerialentwurf vom 09.08.2022Zusammenfassung
Das Buchpreisbindungsgesetz 2023 legt Mindestpreise für Bücher, E‑Books und Musikalien fest, die Verlegerinnen, Verleger und Importeure veröffentlichen müssen. Buchhändler dürfen den Preis nur um maximal 5 % unterschreiten, Ausnahmen gelten für Bibliotheken, Mängelexemplare und Eigenbedarf.Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport8/10/2022XXVII
Kunst
Preis
Kulturpolitik
Zusammenfassung
Das Buchpreisbindungsgesetz 2023 legt Mindestpreise für Bücher, E‑Books und Musikalien fest, die Verlegerinnen, Verleger und Importeure veröffentlichen müssen. Buchhändler dürfen den Preis nur um maximal 5 % unterschreiten, Ausnahmen gelten für Bibliotheken, Mängelexemplare und Eigenbedarf.Schwerpunkte
- Verlegerinnen und Verleger sowie Importeurinnen und Importeure müssen für jedes Buch, E‑Book und Musikalien einen Mindestpreis festlegen und diesen öffentlich zugänglich machen.
- Der festgelegte Mindestpreis wird in einer öffentlich einsehbaren Referenzdatenbank (oder auf einer vom Fachverband betriebenen Website) veröffentlicht, solange das Buch im Handel ist.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.