Einrichtung des Forschungs‑, Wissenschafts‑, Innovations‑ und Technologieentwicklungsrates (FWIT‑Rat)
Ministerialentwurf vom 13.10.2022Zusammenfassung
Das Gesetz schafft den Forschungs‑, Wissenschafts‑, Innovations‑ und Technologieentwicklungsrat (FWIT‑Rat) als neue, gemeinnützige Körperschaft öffentlichen Rechts, die die Bundesregierung in Forschung, Wissenschaft, Innovation und Kunst berät. Der Rat besteht aus einer Ratsversammlung, einem Aufsichtsrat und einer Geschäftsführung und wird ab dem 1. Januar 2023 finanziell vom Bund unterstützt.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung10/14/2022XXVII
Wissenschaften
Hochschulausbildung
Forschung und geistiges Eigentum
Zusammenfassung
Das Gesetz schafft den Forschungs‑, Wissenschafts‑, Innovations‑ und Technologieentwicklungsrat (FWIT‑Rat) als neue, gemeinnützige Körperschaft öffentlichen Rechts, die die Bundesregierung in Forschung, Wissenschaft, Innovation und Kunst berät. Der Rat besteht aus einer Ratsversammlung, einem Aufsichtsrat und einer Geschäftsführung und wird ab dem 1. Januar 2023 finanziell vom Bund unterstützt.Schwerpunkte
- Der FWIT‑Rat wird als eigenständige juristische Person öffentlichen Rechts mit Sitz in Wien errichtet und ist gemeinnützig.
- Die Ratsversammlung besteht aus zwölf Mitgliedern, die von der Bundesregierung bestellt werden; sie sollen Expertise in Wissenschaft, Forschung und Kunst besitzen und mindestens sechs Mitglieder haben, die in den letzten zehn Jahren aktiv geforscht oder gelehrt haben.
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