<!--[-->Einführung einer Spezialausbildung und Vertrauenswürdigkeitsprüfung im Polizeilichen Staatsschutzgesetz<!--]-->
Einführung einer Spezialausbildung und Vertrauenswürdigkeitsprüfung im Polizeilichen Staatsschutzgesetz
Ministerialentwurf vom 14.05.2020

Zusammenfassung

Das Gesetz führt eine verpflichtende Spezialausbildung für Verfassungsschutz‑ und Terrorismusbekämpfung ein und etabliert eine neue Vertrauenswürdigkeitsprüfung, die vor Arbeitsbeginn sowie regelmäßig alle sechs Jahre durchgeführt werden muss.
Bundesministerium für Inneres5/15/2020XXVII
öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Das Gesetz führt eine verpflichtende Spezialausbildung für Verfassungsschutz‑ und Terrorismusbekämpfung ein und etabliert eine neue Vertrauenswürdigkeitsprüfung, die vor Arbeitsbeginn sowie regelmäßig alle sechs Jahre durchgeführt werden muss.

Schwerpunkte

  • Alle Bediensteten, die mit dem Vollzug des PStSG betraut sind, müssen eine spezielle Ausbildung für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung absolvieren, die ausschließlich von der Sicherheitsakademie durchgeführt wird.
  • Vor Beginn ihrer Tätigkeit muss jeder Bedienstete eine Vertrauenswürdigkeitsprüfung durchlaufen, die auf einer schriftlichen Vertrauenswürdigkeitserklärung und einer mündlichen Erörterung beruht.
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Nehammer Karl, MSc

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