Qualitäts‑Journalismus‑Förderungs‑Gesetz (QJF‑G) – Finanzielle Unterstützung, Vielfalt und Transparenz für Print‑ und Online‑Medien
Ministerialentwurf vom 06.11.2022Zusammenfassung
Das Qualitäts‑Journalismus‑Förderungs‑Gesetz (QJF‑G) legt ein jährliches Fördervolumen von 20 Mio. € für österreichische Print‑ und Online‑Medien fest, um journalistische Arbeitsplätze, inhaltliche Vielfalt und Transparenz bei öffentlichen Werbeaufträgen zu sichern. Es definiert klare Förderkriterien, zusätzliche Zuschläge für regionale bzw. internationale Berichterstattung und umfangreiche Transparenz‑ und Berichtspflichten; Inkrafttreten ist der 1. Juli 2023.Büro der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien11/7/2022XXVII
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Fernsehen
Zusammenfassung
Das Qualitäts‑Journalismus‑Förderungs‑Gesetz (QJF‑G) legt ein jährliches Fördervolumen von 20 Mio. € für österreichische Print‑ und Online‑Medien fest, um journalistische Arbeitsplätze, inhaltliche Vielfalt und Transparenz bei öffentlichen Werbeaufträgen zu sichern. Es definiert klare Förderkriterien, zusätzliche Zuschläge für regionale bzw. internationale Berichterstattung und umfangreiche Transparenz‑ und Berichtspflichten; Inkrafttreten ist der 1. Juli 2023.Schwerpunkte
- Die Grundförderung berechnet sich nach der Zahl hauptberuflich tätiger Journalist*innen: für die ersten 30 Beschäftigten je 8.000 €, für die nächsten 120 je 4.500 €, darüber hinaus je 3.000 €, maximal 1,5 Mio. € pro Medium.
- Förderfähig sind Medien, die als Universalmedium gelten, mindestens ein Jahr aktiv waren, über eine überwiegende Verbreitung in Österreich verfügen und je nach Format Mindestzahlen von hauptberuflich tätigen Journalist*innen aufweisen (6 für Tages‑, 3 für Wochen‑, Magazine / Online).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.