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Terrorinhalte‑Bekämpfungs‑Gesetz (TIB‑G)
Ministerialentwurf vom 09.11.2022

Zusammenfassung

Das Terrorinhalte‑Bekämpfungs‑Gesetz (TIB‑G) setzt die EU‑Verordnung zur Bekämpfung terroristischer Online‑Inhalte in nationales Recht um, erteilt der KommAustria Aufsicht über Hosting‑Anbieter und führt gestufte Geldstrafen für Verstöße ein.
Büro der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien11/10/2022XXVII
Informatik
öffentliche Sicherheit
Information und Informationsverarbeitung

Zusammenfassung

Das Terrorinhalte‑Bekämpfungs‑Gesetz (TIB‑G) setzt die EU‑Verordnung zur Bekämpfung terroristischer Online‑Inhalte in nationales Recht um, erteilt der KommAustria Aufsicht über Hosting‑Anbieter und führt gestufte Geldstrafen für Verstöße ein.

Schwerpunkte

  • KommAustria wird als zuständige Behörde für die Durchführung der EU‑Verordnung und für die Erteilung von Entfernungsanordnungen benannt.
  • Hosting‑Dienstanbieter müssen terroristische Inhalte innerhalb einer Stunde nach Erhalt einer Entfernungsanordnung entfernen oder den Zugang sperren; bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu 1 Million €.
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Raab Susanne, MMag. Dr.

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