Zusammenfassung
Das Terrorinhalte‑Bekämpfungs‑Gesetz (TIB‑G) setzt die EU‑Verordnung zur Bekämpfung terroristischer Online‑Inhalte in nationales Recht um, erteilt der KommAustria Aufsicht über Hosting‑Anbieter und führt gestufte Geldstrafen für Verstöße ein.Büro der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien11/10/2022XXVII
Informatik
öffentliche Sicherheit
Information und Informationsverarbeitung
Zusammenfassung
Das Terrorinhalte‑Bekämpfungs‑Gesetz (TIB‑G) setzt die EU‑Verordnung zur Bekämpfung terroristischer Online‑Inhalte in nationales Recht um, erteilt der KommAustria Aufsicht über Hosting‑Anbieter und führt gestufte Geldstrafen für Verstöße ein.Schwerpunkte
- KommAustria wird als zuständige Behörde für die Durchführung der EU‑Verordnung und für die Erteilung von Entfernungsanordnungen benannt.
- Hosting‑Dienstanbieter müssen terroristische Inhalte innerhalb einer Stunde nach Erhalt einer Entfernungsanordnung entfernen oder den Zugang sperren; bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu 1 Million €.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.