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Wagniskapitalfondsgesetz – Regelung für geschlossene Risikokapitalfonds
Ministerialentwurf vom 19.12.2022

Zusammenfassung

Das Wagniskapitalfondsgesetz legt den rechtlichen Rahmen für geschlossene Risikokapitalfonds in Form einer Aktiengesellschaft fest, die ausschließlich von professionellen Anlegern verwaltet und von der Finanzmarktaufsicht überwacht werden.
Bundesministerium für Finanzen12/20/2022XXVII
Finanzwesen
Steuerwesen

Zusammenfassung

Das Wagniskapitalfondsgesetz legt den rechtlichen Rahmen für geschlossene Risikokapitalfonds in Form einer Aktiengesellschaft fest, die ausschließlich von professionellen Anlegern verwaltet und von der Finanzmarktaufsicht überwacht werden.

Schwerpunkte

  • Ein Wagniskapitalfonds muss von einem zugelassenen AIFM verwaltet, als geschlossener Fonds nach EU‑Verordnung 694/2014 errichtet und in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft (WK‑AG) geführt werden.
  • Der Fonds darf nur in bestimmte Vermögenswerte investieren, darunter Bankguthaben, Aktien, Anteile an Personengesellschaften und bis zu 30 % liquide Finanzanlagen.
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