Verstärkung der Forstwirtschaft und Einführung von Ethikunterricht an der Forstfachschule
Ministerialentwurf vom 20.05.2020Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Forstgesetz, um bei drohender Schädigung durch Forstschädlinge Holzverarbeiter zur Abnahme von Schadholz zu verpflichten und führt an der Forstfachschule ein Pflichtfach Ethik für Schülerinnen und Schüler ohne Religionsunterricht ein. Zusätzlich wird das Aufnahmealter flexibler gestaltet und ein neuer Straftatbestand für Verstöße gegen die neue Abnahmeverpflichtung geschaffen.Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus5/21/2020XXVII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Forstgesetz, um bei drohender Schädigung durch Forstschädlinge Holzverarbeiter zur Abnahme von Schadholz zu verpflichten und führt an der Forstfachschule ein Pflichtfach Ethik für Schülerinnen und Schüler ohne Religionsunterricht ein. Zusätzlich wird das Aufnahmealter flexibler gestaltet und ein neuer Straftatbestand für Verstöße gegen die neue Abnahmeverpflichtung geschaffen.Schwerpunkte
- Der Entwurf schafft eine neue Verordnungsermächtigung, die es erlaubt, bei drohender Massenvermehrung von Forstschädlingen holzverarbeitende Betriebe zu verpflichten, Schadholz aus der betroffenen Region vorrangig abzunehmen.
- Im Lehrplan der Forstfachschule wird das Fach Religion um den Hinweis „oder Ethik“ ergänzt, sodass Ethik als Alternative zum Religionsunterricht genannt wird.
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