<!--[-->Einführung der E‑ID für Online‑Melde- und Personenstandsverfahren<!--]-->
Einführung der E‑ID für Online‑Melde- und Personenstandsverfahren
Ministerialentwurf vom 27.12.2022

Zusammenfassung

Der Entwurf führt den elektronischen Identitätsnachweis (E‑ID) als Basis für digitale Meldungen ein, definiert die „Ummeldung“ neu und ergänzt das Personenstandsgesetz um ein verschlüsseltes Eltern‑Kennzeichen. Alle Änderungen gelten ab 12. Dezember 2023.
Bundesministerium für Inneres12/28/2022XXVII
Personenstand
öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Der Entwurf führt den elektronischen Identitätsnachweis (E‑ID) als Basis für digitale Meldungen ein, definiert die „Ummeldung“ neu und ergänzt das Personenstandsgesetz um ein verschlüsseltes Eltern‑Kennzeichen. Alle Änderungen gelten ab 12. Dezember 2023.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Paragraf § 4a wird eingeführt, der die An‑, Um‑ und Abmeldung regelt und damit die rechtliche Grundlage für digitale Meldungen schafft.
  • Der Begriff „Ummeldung“ wird neu definiert: Er bezieht sich jetzt ausschließlich auf die Veränderung der Wohnsitzqualität (Haupt‑/Nebenwohnsitz) und nicht mehr allgemein auf Datenänderungen.
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Karner Gerhard, Mag. - 58

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Bundesminister für Inneres

3 - Niederösterreich



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