<!--[-->Umsetzung der EU‑Verordnung zu Interbankenentgelten (IEVG)<!--]-->
Umsetzung der EU‑Verordnung zu Interbankenentgelten (IEVG)
Ministerialentwurf vom 02.01.2023

Zusammenfassung

Das Interbankenentgeltevollzugsgesetz (IEVG) setzt die EU‑Verordnung 2015/751 in Österreich um, indem es die Bundeswettbewerbsbehörde als Aufsichts‑ und Sanktionsbehörde einsetzt und Geldstrafen bis zu 75 000 € für Verstöße vorsieht.
Bundesministerium für Finanzen1/3/2023XXVII
Handel
Industrie
Finanzwesen
Unternehmen und Wettbewerb

Zusammenfassung

Das Interbankenentgeltevollzugsgesetz (IEVG) setzt die EU‑Verordnung 2015/751 in Österreich um, indem es die Bundeswettbewerbsbehörde als Aufsichts‑ und Sanktionsbehörde einsetzt und Geldstrafen bis zu 75 000 € für Verstöße vorsieht.

Schwerpunkte

  • Die Bundeswettbewerbsbehörde wird als zuständige Aufsichtsbehörde für die EU‑Verordnung 2015/751 benannt.
  • Sie kann mit Wettbewerbsbehörden und Zentralbanken anderer EU‑Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, wenn dies für die Erfüllung ihrer Aufgaben nötig ist.
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Brunner Magnus, Dr., LL.M. - 53

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