Korruptionsstrafrechtsänderung 2023 – Ausweitung, neue Delikte & strengere Wahlregeln
Ministerialentwurf vom 11.01.2023Zusammenfassung
Das KorrStrÄG‑2023 erweitert das Strafrecht gegen Korruption, führt den Straftatbestand Mandatskauf ein, erhöht Strafen bei sehr hohen Vorteilen und verschärft die Wählbarkeitsregeln für Politiker.Bundesministerium für Justiz1/12/2023XXVII
Strafrecht
Zusammenfassung
Das KorrStrÄG‑2023 erweitert das Strafrecht gegen Korruption, führt den Straftatbestand Mandatskauf ein, erhöht Strafen bei sehr hohen Vorteilen und verschärft die Wählbarkeitsregeln für Politiker.Schwerpunkte
- Ein neuer Begriff „Kandidat für ein Amt“ wird eingeführt, um Kandidaten bereits im Wahlkampf oder Bewerbungsverfahren strafrechtlich zu erfassen.
- Der neue Straftatbestand „Mandatskauf“ kriminalisiert das Erfordernis oder die Annahme von Entgelten für die Zuteilung von Parlamentsmandaten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.