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Bundes‑Krisensicherheitsgesetz (B‑KSG) – Stärkung der staatlichen Resilienz
Ministerialentwurf vom 18.01.2023

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Verfassungsgesetz, führt das Bundes‑Krisensicherheitsgesetz (B‑KSG) ein und schafft ein zentrales Lagezentrum, Fach‑ und Koordinationsgremien sowie einen Regierungsberater, um die staatliche Resilienz in Krisen zu stärken.
Bundesministerium für Inneres1/19/2023XXVII
Verfassung
Zivilschutz
Verteidigung
öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Verfassungsgesetz, führt das Bundes‑Krisensicherheitsgesetz (B‑KSG) ein und schafft ein zentrales Lagezentrum, Fach‑ und Koordinationsgremien sowie einen Regierungsberater, um die staatliche Resilienz in Krisen zu stärken.

Schwerpunkte

  • Ergänzung des Bundes‑Verfassungsgesetzes, um dem Bundesheer im Krisenfall Assistenzaufgaben zu ermöglichen.
  • Einführung des Bundes‑Krisensicherheitsgesetzes, das die Definition einer Krise, das Feststellungs‑ und Beendigungsverfahren sowie die Koordination von Krisenmaßnahmen regelt.
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Karner Gerhard, Mag. - 58

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Bundesminister für Inneres

3 - Niederösterreich



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