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Gesellschaftsrechtliches Mobilitätsgesetz (GesMobG)
Ministerialentwurf vom 19.01.2023

Zusammenfassung

Das GesMobG schafft ein einheitliches Bundesgesetz (EU‑UmgrG) zur Regelung grenzüberschreitender Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen von Kapitalgesellschaften und passt mehrere weitere Gesetze an.
Bundesministerium für Justiz1/20/2023XXVII
Handel
Industrie
Gerichtswesen
Europäische Union
Unternehmen und Wettbewerb

Zusammenfassung

Das GesMobG schafft ein einheitliches Bundesgesetz (EU‑UmgrG) zur Regelung grenzüberschreitender Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen von Kapitalgesellschaften und passt mehrere weitere Gesetze an.

Schwerpunkte

  • Das Gesetz regelt grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen von Kapitalgesellschaften innerhalb der EU.
  • Begriffsbestimmungen definieren Kapitalgesellschaft, Mitgliedstaat, Vorstand, Satzung, Gesellschafter und Anteile.
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Zadić Alma, Dr., LL.M. - 41

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9 - Wien


Justiz, Verfassung, Demokratie, Korruptionsbekämpfung und Konsument:innenschutz


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