Zusammenfassung
Der Entwurf ändert drei Schulgesetze: Er passt die Bezeichnungen im Volksschul‑Lehrplan an, führt für englischsprachige Schulen eine verbindliche Englisch‑Unterrichtssprache ein und legt neue Melde‑ und Prüfungsregeln für den häuslichen Unterricht fest. Ziel ist mehr Transparenz, Qualitätssicherung und Kinderschutz.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung2/8/2023XXVII
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert drei Schulgesetze: Er passt die Bezeichnungen im Volksschul‑Lehrplan an, führt für englischsprachige Schulen eine verbindliche Englisch‑Unterrichtssprache ein und legt neue Melde‑ und Prüfungsregeln für den häuslichen Unterricht fest. Ziel ist mehr Transparenz, Qualitätssicherung und Kinderschutz.Schwerpunkte
- Die Bezeichnungen der Unterrichtsfächer in der Vorschulstufe werden an die der Volksschule angepasst (z. B. „Deutsch“ statt „Sprache und Sprechen“, „Musik“ statt „Singen und Musizieren“, „Rhythmik“ statt „Rhythmisch‑musikalische Erziehung“ und „Technik und Design“ statt „Werkerziehung”).
- Für Grundstufe I wird eine lebende Fremdsprache (z. B. Englisch) als verbindliche Übung eingeführt, für Grundstufe II wird sie zum Pflichtfach, und in teilweise englischsprachigen Schulen wird Englisch die Unterrichtssprache.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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