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Verbesserung des Berufsschulunterrichts für Pflegeassistenzberufe
Ministerialentwurf vom 07.02.2023

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Schulorganisations‑ und Pflichtschulerhaltungs‑Gesetz, um den Unterricht für Pflegeassistenzberufe an Berufsschulen zu verbessern und die Nutzung von Räumen der Gesundheits‑ und Krankenpflegeschulen zu ermöglichen.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung2/8/2023XXVII
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Schulorganisations‑ und Pflichtschulerhaltungs‑Gesetz, um den Unterricht für Pflegeassistenzberufe an Berufsschulen zu verbessern und die Nutzung von Räumen der Gesundheits‑ und Krankenpflegeschulen zu ermöglichen.

Schwerpunkte

  • Der Unterricht in Pflegeassistenzberufen an Berufsschulen muss von Fachlehrern durchgeführt werden, die nach der Pflegeassistenzberufe‑Ausbildungsverordnung qualifiziert sind.
  • Die neue Regelung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft; die dazu nötigen Ausführungsgesetze müssen innerhalb von sechs Monaten erlassen werden.
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Polaschek Martin, Dr.

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