<!--[-->Einführung eines verpflichtenden Ethikfachs ab der 9. Schulstufe<!--]-->
Einführung eines verpflichtenden Ethikfachs ab der 9. Schulstufe
Ministerialentwurf vom 21.05.2020

Zusammenfassung

Der Entwurf führt ab der 9. Schulstufe ein Pflichtfach Ethik für Schülerinnen und Schüler ein, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, mit zwei Wochenstunden und koordiniert es mit dem Religionsunterricht der größten Kirchengemeinde.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung5/22/2020XXVII
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens

Zusammenfassung

Der Entwurf führt ab der 9. Schulstufe ein Pflichtfach Ethik für Schülerinnen und Schüler ein, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, mit zwei Wochenstunden und koordiniert es mit dem Religionsunterricht der größten Kirchengemeinde.

Schwerpunkte

  • Der Begriff „Freigegenstand“ wird um die Formulierung erweitert, dass ein Gegenstand Pflichtgegenstand ist, wenn er für mindestens einen Teil der Schülerinnen und Schüler der gleichen Schulstufe verpflichtend ist.
  • Ab der 9. Schulstufe wird für Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, ein Pflichtfach Ethik mit zwei Wochenstunden eingeführt.
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Faßmann Heinz, Dr.

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