Zusammenfassung
Das Erneuerbare‑Gas‑Gesetz verpflichtet Gasversorger ab 2024, jährlich einen steigenden Anteil ihres verkauften Gases durch erneuerbare Gase zu ersetzen – bis 2030 mindestens 7,5 TWh. Wer die Quote nicht einhält, muss die Fehlmenge nachliefern und kann bei Verstoß Ausgleichsbeträge zahlen.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie2/15/2023XXVII
Umwelt
Energie
Zusammenfassung
Das Erneuerbare‑Gas‑Gesetz verpflichtet Gasversorger ab 2024, jährlich einen steigenden Anteil ihres verkauften Gases durch erneuerbare Gase zu ersetzen – bis 2030 mindestens 7,5 TWh. Wer die Quote nicht einhält, muss die Fehlmenge nachliefern und kann bei Verstoß Ausgleichsbeträge zahlen.Schwerpunkte
- Ab dem 1. Jänner 2024 müssen Gasversorger jährlich einen wachsenden Prozentsatz ihres verkauften Gases durch erneuerbare Gase ersetzen – von 0,7 % in 2024 bis 7,7 % (mindestens 7,5 TWh) in 2030.
- Wird die Quote eines Jahres nicht erreicht, darf die Fehlmenge maximal 20 % der Jahresquote betragen und muss im Folgejahr nachgeliefert werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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