Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Primärversorgungsgesetz, erweitert das ärztliche Kernteam, erlaubt multiprofessionelle Gruppenpraxen und beschleunigt das Auswahlverfahren für neue Versorgungseinheiten. Alle Änderungen gelten ab dem 1. Juli 2023.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz3/2/2023XXVII
Gesundheit
soziale Sicherheit
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Primärversorgungsgesetz, erweitert das ärztliche Kernteam, erlaubt multiprofessionelle Gruppenpraxen und beschleunigt das Auswahlverfahren für neue Versorgungseinheiten. Alle Änderungen gelten ab dem 1. Juli 2023.Schwerpunkte
- Das ärztliche Kernteam muss mindestens aus zwei Hausärzt*innen bestehen, kann aber auch ausschließlich aus Kinder‑ und Jugendfachärzt*innen oder aus einer Kombination aus einem Hausarzt und Kinder‑ und Jugendfachärzt*innen aufgebaut werden.
- Fachärzt*innen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe werden in das Kernteam aufgenommen, sodass sie neben Hausärzt*innen und Kinder‑ und Jugendfachärzt*innen mitarbeiten können.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.