<!--[-->Novelle zur Stärkung und Beschleunigung der Primärversorgung<!--]-->
Novelle zur Stärkung und Beschleunigung der Primärversorgung
Ministerialentwurf vom 01.03.2023

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Primärversorgungsgesetz, erweitert das ärztliche Kernteam, erlaubt multiprofessionelle Gruppenpraxen und beschleunigt das Auswahlverfahren für neue Versorgungseinheiten. Alle Änderungen gelten ab dem 1. Juli 2023.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz3/2/2023XXVII
Gesundheit
soziale Sicherheit

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Primärversorgungsgesetz, erweitert das ärztliche Kernteam, erlaubt multiprofessionelle Gruppenpraxen und beschleunigt das Auswahlverfahren für neue Versorgungseinheiten. Alle Änderungen gelten ab dem 1. Juli 2023.

Schwerpunkte

  • Das ärztliche Kernteam muss mindestens aus zwei Hausärzt*innen bestehen, kann aber auch ausschließlich aus Kinder‑ und Jugendfachärzt*innen oder aus einer Kombination aus einem Hausarzt und Kinder‑ und Jugendfachärzt*innen aufgebaut werden.
  • Fachärzt*innen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe werden in das Kernteam aufgenommen, sodass sie neben Hausärzt*innen und Kinder‑ und Jugendfachärzt*innen mitarbeiten können.
Image of politician Rauch Johannes © Parlamentsdirektion

Rauch Johannes

Ohne Klub




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