Erhöhung von Strafdrohungen bei Cyber‑ und Geheimnisdelikten & Umwandlung in Ermächtigungsdelikte
Ministerialentwurf vom 07.03.2023Zusammenfassung
Der Entwurf erhöht die Strafrahmen für diverse Cyber‑ und Geheimnisdelikte, wandelt Privatanklage‑Delikte in Ermächtigungsdelikte um und führt eine neue Qualifikation für Angriffe auf kritische Infrastruktur ein. Inkrafttreten ist 1. Juni 2023.Bundesministerium für Justiz3/8/2023XXVII
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Zusammenfassung
Der Entwurf erhöht die Strafrahmen für diverse Cyber‑ und Geheimnisdelikte, wandelt Privatanklage‑Delikte in Ermächtigungsdelikte um und führt eine neue Qualifikation für Angriffe auf kritische Infrastruktur ein. Inkrafttreten ist 1. Juni 2023.Schwerpunkte
- Erhöhung der Höchststrafe für unbefugten Zugriff auf Computersysteme von bis zu sechs Monaten auf bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe.
- Erhöhung der Höchststrafe für die Verletzung des Telekommunikationsgeheimnisses von bis zu sechs Monaten auf bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe.
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