<!--[-->Umsetzung der EU‑DLT‑Pilotregelung und Änderungen im Finanzaufsichtsrecht<!--]-->
Umsetzung der EU‑DLT‑Pilotregelung und Änderungen im Finanzaufsichtsrecht
Ministerialentwurf vom 14.03.2023

Zusammenfassung

Der Entwurf setzt die EU‑Verordnung 2022/858 in Österreich um, benennt die FMA als zuständige Aufsichtsbehörde und regelt Genehmigungen, Aufsichtspflichten sowie Kostenverteilung für DLT‑basierte Marktinfrastrukturen.
Bundesministerium für Finanzen3/15/2023XXVII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Der Entwurf setzt die EU‑Verordnung 2022/858 in Österreich um, benennt die FMA als zuständige Aufsichtsbehörde und regelt Genehmigungen, Aufsichtspflichten sowie Kostenverteilung für DLT‑basierte Marktinfrastrukturen.

Schwerpunkte

  • Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) wird als zuständige Behörde für die Erteilung besonderer Genehmigungen und die Aufsicht über DLT‑Marktinfrastrukturen benannt.
  • Die FMA darf Prüfungen durchführen, Unterlagen einsehen, Personen vorladen und bei Gefahr befristete Auflagen erlassen, etwa das Verbot von Kapitalentnahmen.
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