<!--[0-->Umsetzung der EU‑DLT‑Pilotregelung und Änderungen im Finanzaufsichtsrecht<!--]-->
Umsetzung der EU‑DLT‑Pilotregelung und Änderungen im Finanzaufsichtsrecht
Ministerialentwurf vom 14.03.2023

Zusammenfassung

Der Entwurf setzt die EU‑Verordnung 2022/858 in Österreich um, benennt die FMA als zuständige Aufsichtsbehörde und regelt Genehmigungen, Aufsichtspflichten sowie Kostenverteilung für DLT‑basierte Marktinfrastrukturen.
Bundesministerium für Finanzen3/15/2023XXVII
Finanzwesen

Schwerpunkte

  • Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) wird als zuständige Behörde für die Erteilung besonderer Genehmigungen und die Aufsicht über DLT‑Marktinfrastrukturen benannt.
  • Die FMA darf Prüfungen durchführen, Unterlagen einsehen, Personen vorladen und bei Gefahr befristete Auflagen erlassen, etwa das Verbot von Kapitalentnahmen.
Regierungsvorlage
Umsetzung der EU‑DLT‑Verordnung in Österreich (DLT‑VVG)
einfache Mehrheit 25.05.2023
Gesetz
Image of politician Brunner Magnus, Dr., LL.M. © Andy Wenzel/BKA

Brunner Magnus, Dr., LL.M. - 54

ÖVP

Bundesminister für Finanzen
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