Umsetzung der EU‑DLT‑Pilotregelung und Änderungen im Finanzaufsichtsrecht
Ministerialentwurf vom 14.03.2023Zusammenfassung
Der Entwurf setzt die EU‑Verordnung 2022/858 in Österreich um, benennt die FMA als zuständige Aufsichtsbehörde und regelt Genehmigungen, Aufsichtspflichten sowie Kostenverteilung für DLT‑basierte Marktinfrastrukturen.Bundesministerium für Finanzen3/15/2023XXVII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Der Entwurf setzt die EU‑Verordnung 2022/858 in Österreich um, benennt die FMA als zuständige Aufsichtsbehörde und regelt Genehmigungen, Aufsichtspflichten sowie Kostenverteilung für DLT‑basierte Marktinfrastrukturen.Schwerpunkte
- Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) wird als zuständige Behörde für die Erteilung besonderer Genehmigungen und die Aufsicht über DLT‑Marktinfrastrukturen benannt.
- Die FMA darf Prüfungen durchführen, Unterlagen einsehen, Personen vorladen und bei Gefahr befristete Auflagen erlassen, etwa das Verbot von Kapitalentnahmen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.