<!--[-->Novelle des Weingesetzes 2009 – DAC‑Bezeichnung, neue Weinbaugemeinden & digitale Meldungen<!--]-->
Novelle des Weingesetzes 2009 – DAC‑Bezeichnung, neue Weinbaugemeinden & digitale Meldungen
Ministerialentwurf vom 16.03.2023

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf ändert das Weingesetz: Er führt die DAC‑Bezeichnung für Qualitätsweine ein, definiert neue geografische Angabe‑Einheiten und macht die elektronische Ernte‑ und Bestandsmeldung verpflichtend.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft3/17/2023XXVII
Wein
Weinbau

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf ändert das Weingesetz: Er führt die DAC‑Bezeichnung für Qualitätsweine ein, definiert neue geografische Angabe‑Einheiten und macht die elektronische Ernte‑ und Bestandsmeldung verpflichtend.

Schwerpunkte

  • Der Entwurf führt die Bezeichnung „Districtus Austriae Controllatus“ (DAC) für Qualitätsweine ein und legt fest, dass DAC‑Weine nur mit dieser Bezeichnung und den durch Verordnung nach § 34 Abs. 1 festgelegten Bedingungen vermarktet werden dürfen.
  • Kleinere geografische Angaben (z. B. Weinbauregionen, Großlagen, Gemeinden, Rieden) dürfen nur verwendet werden, wenn sie den Vorgaben des Gesetzes entsprechen; neue „ortsübergreifende Weinbaugemeinden“ werden als zusätzliche Möglichkeit definiert.
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Totschnig Norbert, Mag., MSc - 51

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7 - Tirol



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