Novelle des Weingesetzes 2009 – DAC‑Bezeichnung, neue Weinbaugemeinden & digitale Meldungen
Ministerialentwurf vom 16.03.2023Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Weingesetz: Er führt die DAC‑Bezeichnung für Qualitätsweine ein, definiert neue geografische Angabe‑Einheiten und macht die elektronische Ernte‑ und Bestandsmeldung verpflichtend.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft3/17/2023XXVII
Wein
Weinbau
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Weingesetz: Er führt die DAC‑Bezeichnung für Qualitätsweine ein, definiert neue geografische Angabe‑Einheiten und macht die elektronische Ernte‑ und Bestandsmeldung verpflichtend.Schwerpunkte
- Der Entwurf führt die Bezeichnung „Districtus Austriae Controllatus“ (DAC) für Qualitätsweine ein und legt fest, dass DAC‑Weine nur mit dieser Bezeichnung und den durch Verordnung nach § 34 Abs. 1 festgelegten Bedingungen vermarktet werden dürfen.
- Kleinere geografische Angaben (z. B. Weinbauregionen, Großlagen, Gemeinden, Rieden) dürfen nur verwendet werden, wenn sie den Vorgaben des Gesetzes entsprechen; neue „ortsübergreifende Weinbaugemeinden“ werden als zusätzliche Möglichkeit definiert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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