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Einwegpfand und digitale Modernisierung des Abfallwirtschaftsgesetzes
Ministerialentwurf vom 27.03.2023

Zusammenfassung

Das Gesetz führt ein Einwegpfand für Kunststoff‑ und Metallgetränkeverpackungen ein, richtet eine zentrale Stelle zur Koordination ein und digitalisiert viele Verwaltungsverfahren.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie3/28/2023XXVII
Abfall
Informatik
Abfallwirtschaft
Information und Informationsverarbeitung

Zusammenfassung

Das Gesetz führt ein Einwegpfand für Kunststoff‑ und Metallgetränkeverpackungen ein, richtet eine zentrale Stelle zur Koordination ein und digitalisiert viele Verwaltungsverfahren.

Schwerpunkte

  • Einwegpfand für Kunststoff‑ und Metallgetränkeverpackungen wird ab dem 1. Jänner 2025 eingeführt (Pfand gilt für Gebinde zwischen 0,1 l und 3 l).
  • Eine zentrale Stelle wird eingerichtet, die von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie überwacht wird. Sie muss bis 1. April einen Jahresbericht und bis 1. Juli einen Geschäftsbericht einreichen.
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Gewessler Leonore, BA - 48

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