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Einführung des ORF‑Beitrags‑Gesetzes 2024
Ministerialentwurf vom 26.04.2023

Zusammenfassung

Der Entwurf führt ein geräteunabhängiges ORF‑Beitrags‑Gesetz ein, das die alte Rundfunkgebühr ersetzt, den Beitrag nach Haushalt und Unternehmensgröße staffelt, zahlreiche Befreiungen vorsieht und umfangreiche Transparenz‑ sowie Datenschutz‑Regelungen enthält.
Bundesministerium für Finanzen4/27/2023XXVII
Hörfunk
Internet
Fernsehen
Finanzausgleich
Telekommunikation

Zusammenfassung

Der Entwurf führt ein geräteunabhängiges ORF‑Beitrags‑Gesetz ein, das die alte Rundfunkgebühr ersetzt, den Beitrag nach Haushalt und Unternehmensgröße staffelt, zahlreiche Befreiungen vorsieht und umfangreiche Transparenz‑ sowie Datenschutz‑Regelungen enthält.

Schwerpunkte

  • Der ORF‑Beitrag wird für jede Adresse mit mindestens einer volljährigen Person im Zentralen Melderegister erhoben; die Zahlung erfolgt monatlich und ist einmal pro Haushalt zu entrichten.
  • Unternehmen zahlen nach einer Staffelung, die sich an der Summe der im Vorjahr gezahlten Löhne ihrer Betriebsstätten orientiert – von einem Beitrag bis zu fünfzig Beiträgen pro Monat.
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Raab Susanne, MMag. Dr.

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