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Modernisierung des Wirtschaftliche‑Eigentümer‑Registers
Ministerialentwurf vom 27.04.2023

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das Wirtschaftliche‑Eigentümer‑Register, erweitert Meldepflichten, stärkt behördliche Zusammenarbeit und führt strengere Sanktionen sowie ein gestaffeltes Inkrafttreten ein.
Bundesministerium für Finanzen4/28/2023XXVII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das Wirtschaftliche‑Eigentümer‑Register, erweitert Meldepflichten, stärkt behördliche Zusammenarbeit und führt strengere Sanktionen sowie ein gestaffeltes Inkrafttreten ein.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Paragraph § 14a schafft eine rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen der Registerbehörde und anderen Behörden zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und zur Durchführung von Sanktionen.
  • Bei Unternehmen in Insolvenz wird der bestellte Masseverwalter als wirtschaftlicher Eigentümer eingetragen, sofern keine weitere Führungsebene mehr vorhanden ist.
Image of politician Brunner Magnus, Dr., LL.M. © Andy Wenzel/BKA

Brunner Magnus, Dr., LL.M. - 53

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