Einführung von Video‑Verhandlungen und Datensicherheit im Justizwesen
Ministerialentwurf vom 27.04.2023Zusammenfassung
Der Entwurf ermöglicht per Video‑Konferenz gerichtliche Verhandlungen, erweitert das Zivilprozess‑ und Außerstreitgesetz, führt Datensicherheitsregeln ein und legt das Inkrafttreten auf den 14. Juli 2023 fest.Bundesministerium für Justiz4/28/2023XXVII
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öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Der Entwurf ermöglicht per Video‑Konferenz gerichtliche Verhandlungen, erweitert das Zivilprozess‑ und Außerstreitgesetz, führt Datensicherheitsregeln ein und legt das Inkrafttreten auf den 14. Juli 2023 fest.Schwerpunkte
- Ein neuer § 132a ZPO erlaubt die Durchführung von Video‑Tagsatzungen, wenn technische Voraussetzungen und das Einverständnis der Parteien vorliegen.
- In Ehesachen dürfen nur anwaltlich vertretene Parteien per Video‑Verhandlung teilnehmen.
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