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Einführung der FlexKapG – neue Gesellschaftsform für Start‑ups
Ministerialentwurf vom 29.05.2023

Zusammenfassung

Das GesRÄG 2023 schafft die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG) als neue Unternehmensform mit niedriger Mindesteinlage, erweitert die Beteiligungsoptionen durch Unternehmenswert‑Anteile und passt zahlreiche andere Gesetze an.
Bundesministerium für Justiz5/30/2023XXVII
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Unternehmen und Wettbewerb

Zusammenfassung

Das GesRÄG 2023 schafft die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG) als neue Unternehmensform mit niedriger Mindesteinlage, erweitert die Beteiligungsoptionen durch Unternehmenswert‑Anteile und passt zahlreiche andere Gesetze an.

Schwerpunkte

  • Einführung der FlexKapG als neue Gesellschaftsform mit niedriger Mindesteinlage von 1 € pro Gesellschafter und Anwendung der meisten GmbHG‑Bestimmungen.
  • Einführung von Unternehmenswert‑Anteilen, die Mitarbeitenden und anderen Investoren eine Gewinn‑ und Liquidationsbeteiligung ohne Stimmrecht ermöglichen.
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Zadić Alma, Dr., LL.M. - 41

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