Verbotsgesetz‑Novelle 2023 – Verschärfung, Ausweitung und Einziehung
Ministerialentwurf vom 06.06.2023Zusammenfassung
Die Verbotsgesetz‑Novelle 2023 verschärft das Verbot von NS‑Betätigung, erweitert die Strafgewalt auf das Ausland, führt einen automatischen Amtsverlust für verurteilte Beamte ein und ermöglicht die Einziehung von NS‑Propagandamaterial. Alle Änderungen gelten ab dem 1. Dezember 2023.Bundesministerium für Justiz6/7/2023XXVII
Strafrecht
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Verbotsgesetz‑Novelle 2023 verschärft das Verbot von NS‑Betätigung, erweitert die Strafgewalt auf das Ausland, führt einen automatischen Amtsverlust für verurteilte Beamte ein und ermöglicht die Einziehung von NS‑Propagandamaterial. Alle Änderungen gelten ab dem 1. Dezember 2023.Schwerpunkte
- Einführung neuer, dreistufiger Strafbestimmungen für nationalsozialistische Wiederbetätigung (§ 3g) und Leugnung des Holocaust (§ 3h).
- Ein automatischer Amtsverlust für Beamte und Vertragsbedienstete, die wegen einer Verbotsgesetz‑Straftat rechtskräftig verurteilt wurden.
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