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Erleichterungen bei Niederlassung, Aufenthaltsbewilligungen und neue Verordnungsermächtigung
Ministerialentwurf vom 17.06.2020

Zusammenfassung

Der Entwurf erleichtert die Inlandsantragstellung für Familienangehörige, verkürzt Bearbeitungsfristen, lässt den Unterkunftsnachweis weg und gibt dem Innenminister eine Verordnungsermächtigung, um künftig Ausnahmen aus der Ausländerbeschäftigungsverordnung schnell zu übernehmen.
Bundesministerium für Inneres6/18/2020XXVII
ausländischer Staatsangehöriger

Zusammenfassung

Der Entwurf erleichtert die Inlandsantragstellung für Familienangehörige, verkürzt Bearbeitungsfristen, lässt den Unterkunftsnachweis weg und gibt dem Innenminister eine Verordnungsermächtigung, um künftig Ausnahmen aus der Ausländerbeschäftigungsverordnung schnell zu übernehmen.

Schwerpunkte

  • Ermöglicht die Antragstellung für die „Niederlassungsbewilligung – Angehöriger“ im Inland nach rechtmäßiger Einreise.
  • Verkürzt die Bearbeitungsfrist für Anträge auf „Niederlassungsbewilligung – Angehöriger“ von sechs Monaten auf maximal 90 Tage.
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Nehammer Karl, MSc

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